AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich


Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn dabei ein ausdrücklicher Hinweis auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Die Annahme oder Ausführung von Leistungen bedeutet kein Anerkenntnis der Vertragsbedingungen unseres Kunden. Unsere Mitarbeiter (mit Ausnahme der Geschäftsleitung) sind nicht berechtigt, mündliche Abweichungen von den nachfolgenden Vertragsbedingungen zu vereinbaren.


2. Angebote – Bestellungen


2.1 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen anzunehmen. Lieferbestellungen, die wir sofort ausführen, bedürfen keiner ausdrücklichen Annahme. Ansonsten werden Aufträge und Bestellungen für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich bestätigt haben.

2.2 Unsere eigenen Angebote erfolgen zunächst freibleibend und unverbindlich.

2.3 In unserem Onlineshop gilt: Die dort dargestellten Produkte stellen noch keine Angebote dar, sondern sind nur ein unverbindlicher Online-Katalog. Mit der Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab, die durch uns entweder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung (nicht schon durch die bloße Bestellbestätigung) oder durch die Lieferung der Ware bestätigt/angenommen wird.

2.4 Bestellungen werden nur zu den im Katalog genannten Standardpackungen und Mengen ausgeführt. Bei hiervon abweichenden Bestellmengen behalten wir uns vor, einen Zuschlag für Sonderpackungen zu vereinbaren. Für Kleinaufträge unter 100 Euro behalten wir uns vor, einen Bearbeitungszuschlag von 10 Euro, für Export-Aufträge unter 150 Euro einen Bearbeitungszuschlag von 15 Euro zu verlangen.

2.5 Wir behalten uns die technische Veränderung unserer Produkte vor, soweit damit keine technische Verschlechterung verbunden ist. Alle Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.


3. Abschlussaufträge (Abrufaufträge)

Wenn zwischen dem Kunden und uns nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dann gelten Abschlussaufträge längstens für den Zeitraum eines Jahres. Innerhalb dieser Zeit muss der Auftrag insgesamt abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir zur Auslieferung und Berechnung der Restmengen ohne vorliegende Abrufe berechtigt.


4. Preise – Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung


4.1 Sofern sich aus der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk” an unserem Sitz (EXW Incoterms® 2020), einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung, Zöllen (bei Lieferung ins Ausland) und Mehrwertsteuer.

4.2 Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Vereinbarung.

4.3 Unsere Rechnungen sind bei Lieferung gemäß den gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen, ansonsten sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,

– alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen,

– Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Besteller zurückzubehalten,

– angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen,

– Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Sind wir aber in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder wegen dieser ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind sowie bei Gegenansprüchen aus demselben Schuldverhältnis.


Für den Fall, dass der Kunde einem elektronischen Rechnungsversand zustimmt, wird er Rechnungen der J.D. Geck GmbH ausschließlich in elektronischer Form erhalten. In diesem Fall nennt der Kunde der J.D. Geck GmbH eine E-Mail-Adresse zum Zwecke des Erhalts elektronischer Rechnungen. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde der J.D. Geck GmbH unverzüglich mitteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde der J.D. Geck GmbH den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.

4.4 Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der EMail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.

4.5 Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit widerrufen und den Widerruf an folgende Adresse richten:

J.D. Geck GmbH, Grünewiese 28, 58762 Altena; E-Mail: geck@geck.de


5. Lieferung


5.1 Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart sein können, beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor der Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Daten und Unterlagen, der Abklärung aller technischen Fragen sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

5.2 Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.3 Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener, nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretener Hindernisse, wenn solche Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten oder Subunternehmern zu Leistungsverzögerungen führen.

5.4 Gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug, sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, für die Kosten der Einlagerung 0,5 Prozent des Rechnungswertes monatlich zu berechnen, es sei denn der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.


6. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang berechtigt

 

7. Gewährleistung

7.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich das von uns gelieferte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der den Produkten beiliegenden oder vorab zur Verfügung gestellten Produktbeschreibung und den subjektiven und objektiven Anforderungen gemäß § 434 BGB. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.


– Die Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferten Produkte beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatz. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

– Alle gelieferten Teile, die einen Mangel aufweisen, sind nach durch uns auszuübendem Wahlrecht unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern und soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag (Nacherfüllung).

– Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Übergabe in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels in Textform anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.

7.2 Hat der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ruhen bis dahin unsere Gewährleistungspflichten.

7.3 Werden Erzeugnisse nach von Kunden enthaltenen Konstruktionsunterlagen hergestellt, haften wir nur für fachgerechte Fertigungen. Werden wir für solche Erzeugnisse von Dritten in Anspruch genommen aufgrund von Ursachen, die nicht in unserem Fertigungsbereich liegen, hat uns unser Kunde von solchen Ansprüchen freizustellen.


8. Haftung


8.1 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten / Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt.

8.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

8.3 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige und auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten sich das Eigentum an allen gelieferten Liefergegenständen (im Folgenden: Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vor. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

9.2 Bestehen Anhaltspunkte, welche die Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder das Drohen einer solchen rechtfertigen, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

9.3 Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 9.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware
im Sinne der Ziffer 9.1.

9.4 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung im Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst

einzubauen. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Jedoch ist der Kunde nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

9.5 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit bereits an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

9.6 Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

9.7 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.

9.8 Der Kunde ist bis zum Widerruf durch uns zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufrechts vor, hat der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Zur Abtretung der Forderungen im Übrigen ist der Kunde nicht befugt, auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung.

9.9 Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der Ware oder Nennbetrag der Forderungsrechte) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

9.10 Machen wir den Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich durch uns erklärt wird. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.

9.11 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden neuen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

9.12 Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles zur Sicherung an uns ab. Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufes, darf der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
vornehmen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.


10. Datenschutz

Der Kunde ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Lieferschein und Rechnung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes.


11. Eignung und Beschaffenheit, Einhaltung von Vorschriften, Schutzrechte, Rechte Dritter

11.1 Alle Angaben und Auskünfte durch uns über die Beschaffenheit, Eignung und Anwendbarkeit der Waren befreien den Kunden nicht von der Durchführung eigener Prüfungen und eigener Versuche.

11.2 Der Kunde ist für die Beachtung etwaiger gesetzlicher, behördlicher und anderer Vorschriften bei der Anwendung der bei uns erworbenen Ware in dem Bestimmungs- und Nutzungsgebiet selbst verantwortlich.

11.3 Wir sichern nicht zu, dass die gelieferten Produkte außerhalb Deutschlands nicht gegen (insbesondere Schutz-) Rechte Dritter verstoßen. Dies ist durch den Kunden jeweils selbst zu überprüfen. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands sichern wir zu, dass uns nicht bekannt ist, dass Rechte Dritter der Nutzung der Gegenstände entgegenstehen.

11.4 Werden bei der Herstellung von uns im Auftrag des Kunden dessen Muster, Zeichnungen oder sonstige Angaben verwendet, sichert der Kunde uns damit zu, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger sich aus der Verwendung der Muster, Zeichnungen oder sonstigen Angaben eventuell ergebender
Rechtsverletzungen frei.

12. Kennzeichnungsvorschriften

Ziffer 11.2 gilt insbesondere auch hinsichtlich der Vereinbarkeit der von uns gelieferten Produkte und Verpackungen mit den kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften im Ziel- / Verwendungsland. Auch hier ist der Kunde für die Beachtung der Vorgaben im Ziel- / Verwendungsland selbst verantwortlich. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


13. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.


14. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle unter der Geltung dieser AGB geschlossenen Verträge und für alle sich daraus ergebenden Ansprüche ist unser Geschäftssitz.

Stand April 2023